WICHTIG! (Antrag ist pro Kind auszufüllen!)
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, legen Sie alle aktuellen Einkommensnachweise in Kopie bei. Liegen keine Einkommensnachweise vor, wird kein Zuschuss gewährt. Bei unregelmäßigem Einkommen ist eine Lohn- und Gehaltsbestätigung der letzten 3 Monate, sonst letztgültige Lohn- und Gehaltsbestätigung, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist der letztgültige Einkommenssteuerbescheid in Kopie beizulegen. Als Einkommensgrenze gelten € 1.500,-- netto bei AlleinerzieherInnen, € 2.700,-- netto bei Familieneinkommen.
Der Zuschuss beträgt 70 Cent pro Portion. Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt nach Ende des Schulsemesters!