Antrag auf Essenszuschuss für Schulkinder (Hort, od. schulische Nachmittagsbetreuung) - neu

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

WICHTIG! (Antrag ist pro Kind auszufüllen!)

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, legen Sie alle aktuellen Einkommensnachweise in Kopie bei. Liegen keine Einkommensnachweise vor, wird kein Zuschuss gewährt. Bei unregelmäßigem Einkommen ist eine Lohn- und Gehaltsbestätigung der letzten 3 Monate, sonst letztgültige Lohn- und Gehaltsbestätigung, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist der letztgültige Einkommenssteuerbescheid in Kopie beizulegen. Als Einkommensgrenze gelten € 1.500,-- netto bei AlleinerzieherInnen, € 2.700,-- netto bei Familieneinkommen. 

Der Zuschuss beträgt 70 Cent pro Portion. Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt nach Ende des Schulsemesters!

Essensbeitrag ab:
3. Daten des Kindes
4. Daten der/des Obsorgeberechtigten bzw. der Mutter/ des Vaters:
Familienstand
Erwerbstätigkeit
5. Erhalt zusätzlicher monatlicher Einkünfte ankreuzen und in Kopie dem Antrag beilegen: (optional)
Familienbeihilfe
Erhalt von Alimenten , Unterhaltsvorschuss od. Waisenpension für:
Zahlung von Alimenten an Kinder, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben von:
Kenntnisnahme

Ich nehme/ Wir nehmen zur Kenntnis, dass ein Zuschuss nur gewährt werden kann, wenn die angeführten Punkte meinem/ unserem Einkommen gemäß vollständig ausgefüllt sind und alle entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden. Mit Absenden des Formulars bestätige ich/ bestätigen wir, dass meine/ unsere Angaben wahrheitsgemäß und vollständig erfolgt sind. Jede Änderung des Familieneinkommens ist der Marktgemeinde Wilhering unverzüglich bekannt zu geben. Bei unrichtigen Angaben behält sich die Marktgemeinde Wilhering rechtliche Schritte bzw. die Rückförderung des Zuschusses vor. Mit Absenden des Formulars bestätige ich ebenfalls, dass der Zuschuss direkt an mich ausgezahlt wird.

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