Photovoltaikanlage

Die Gemeinde Wilhering fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Da mit 1. Jänner 2024 das Fördersystem des Bundes auf eine Umsatzsteuerbefreiung umgestellt wurde, orientiert sich auch die PV-Förderung der Gemeinde Wilhering daran. Der Gemeinderat hat mit 03.10.2024 beschlossen, die Photovoltaik Förderung für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 dahingehend umzustellen, dass 50 € je kW/p max. 500 € an Förderung ausbezahlt werden. 

Folgende Unterlagen sind für die Gemeinde erforderlich:

  1. Kopie der bezahlten Rechnung (0% Umsatzsteuer) der errichteten Anlage 
  2. Zahlungsnachweis der bezahlten Rechnung
  3. Kontodaten


Regelung bis 2024:

Photovoltaikanlagen, in Anlehnung an die Solaranlagen, werden gefördert. Die Förderung ist an die Förderung von Photovoltaikanlagen des Klimafonds des Bundes gebunden. Die Förderung beträgt 20 % des Zuschusses durch den Klimafonds jedoch max. EUR 500,--.

Folgende Unterlagen sind für die Gemeinde erforderlich:

  1. Kopie der Zusicherung des Klimafonds und des geförderten Beitrages
  2. Kopie der bezahlten Rechnung der errichteten Anlage
  3. Zahlungsnachweis der bezahlten Rechnung
  4. Kontodaten

Zuständig