Förderung von Schulkursen

Der Gemeindezuschuss für Schulveranstaltungen (Schikurse, Landschulwochen etc.) stellt sich wie folgt dar:

* 1.Kind - € 15,00

* 2.Kind - € 22,00

* 3.Kind - € 30,00

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Gemeindezuschuss um € 15,00. Die Zuschussobergrenze wird allerdings mit € 59,00 festgelegt. D.h. Familien mit 5 und mehr Kindern können pro Kind einen max. Gemeindezuschuss von € 59,00 erhalten.

Kinder von Alleinerziehern rücken jeweils eine Stufe analog vor. Der Gemeindezuschuss wird nur für Kinder gewährt, für die auch Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Zuschuss gilt nur für Kinder, welche eine Wilheringer Volksschule besuchen. Die Förderung kann von der jeweiligen Wilheringer Volksschule beantragt werden.

Zuständig