Förderung des Semestertickets für Studierende

Richtlinien zur Förderung des Semestertickets für Studierende

1. Gefördert werden: 

Studierende, deren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Wilhering aufrecht ist und welche als ordentliche Hörerinnen oder Hörer an einer 
 Öffentlichen Universität
 Privatuniversität
 Fachhochschule
 Pädagogischen Hochschule

in Österreich studieren, erhalten von der Marktgemeinde Wilhering pro Semester einen finanziellen Zuschuss zum Ankauf eines Semestertickets.

2. Förderhöhe:

Die Förderung beträgt pro Semester max. € 75,00 für die Studentin / den Studenten.

3. Förderdauer:

Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezogen werden (siehe hier auch die Altersgrenze für die Familienbeihilfe).

4. Hauptwohnsitz:

Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Wilhering haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht bleibt. 

Bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb dieser Frist ist die Förderung zur Gänze zurückzuzahlen

5. Antragstellung:

Die Anträge sind mit 2018 hier zum Download oder im Bürgerservice der Marktgemeinde erhältlich. Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare sind mit den erforderlichen Beilagen beim Marktgemeindeamt Wilhering, Linzer Straße 10, 4073 Wilhering, in der Buchhaltung  bei Herrn Mag. Robert Schinko DW 16 einzubringen.

Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antragsformular
  • Inskriptionsbestätigung
  • Kopie des Semestertickets oder Kopie der Rechnung
  • Nachweis der Gewährung eines Zuschusses am Studienort

Antragsformulare samt Beilage können auch eingescannt über die E-Mail-Adresse gemeinde@wilhering.at elektronisch an das Marktgemeindeamt übermittelt werden.

Die Anträge sind jeweils bis spätestens 31.03. jeden Jahres für das Sommersemester und 31.10. jeden Jahres für das Wintersemester einzubringen.

Wichtig:
Für jede weitere Beihilfe zu Ihrem Semesterticket muss für jedes Semester ein neuer Antrag gestellt werden!

6. Nachprüfung und Rückerstattung:
Die bei der Marktgemeinde Wilhering eingebrachten Anträge werden hinsichtlich der darin enthaltenen Daten und Angaben auf ihre Richtigkeit überprüft. Bei unrechtmäßigem Erhalt des Zuschusses besteht eine Rückzahlungspflicht an die Marktgemeinde Wilhering.

7. Rechtsanspruch:
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel. 

Zuständig

Formulare