Alternativheizungen

Die Höhe des finanziellen Zuschusses für Biomasse und Alternativ-Heizungen und die Modalitäten für die Auszahlungen sind wie folgt festgelegt:

Der Zuschuss durch die Gemeinde wird nur dann gewährt, wenn eine entsprechende Landesförderung zuerkannt wurde. Die Förderungserledigung durch das Land Oö. ist vom Förderungswerber der Gemeinde vorzulegen. Ebenso ist die Rechnung beizubringen.

Der Förderungsbeitrag der Gemeinde beträgt 20 % der Landesförderung, maximal aber € 500,-.

Zuständig