Ansuchen um Gewährung einer Vereinsförderung

Die Marktgemeinde Wilhering unterstützt ihre Vereine bei ihrer wertvollen Arbeit für unsere Gemeinde. 

Um die Vergabe der Vereinsförderungen transparent, fair und nachvollziehbar zu gestalten, finden Sie hier das aktuelle Förderansuchen sowie die geltenden Förderungsrichtlinien der Marktgemeinde Wilhering

Das Förderformular ist ab dem Förderjahr 2027 für alle Förderansuchen zu verwenden. Bitte übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 5. Oktober des laufenden Jahres an die Finanzverwaltung.

Ansprechpartner bei Fragen:

Mag. Robert Schinko

Sabrina Behringer

Wir bedanken uns bei allen Vereinen für ihren wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der Marktgemeinde Wilhering und für das große ehrenamtliche Engagement.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Ansuchen um Gewährung einer Vereinsförderung
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                  Förderungserklärung:
                  Ich (Wir) bestätige(n) die geltenden Förderungsrichtlinien und die Richtigkeit der Angaben.
                  Der Förderungswerber/die Förderungswerberin verpflichtet sich:

                  1) Der Gemeinde Wilhering werden zeitgerecht Verwendungsnachweise in der von der Gemeinde Wilhering gewünschten Form erbracht. 

                  2) Der Förderwerber erklärt ausdrücklich, dass Daten über eine gewährte Förderung veröffentlicht werden können. 

                  3) Den Förderbetrag im Rahmen der eingesetzten Gesamtmittel nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu widmungsgemäßen Zwecken zu verwenden. 

                  4) Bei unrichtigen Angaben im Ansuchen, im Falle widmungswidriger Verwendung des Förderbetrages, bei Nichterfüllung bzw. Nichteinhaltung von der Gewährung der Förderung erteilten Auflagen oder Bedingungen den erhaltenen Förderbetrag binnen einer von der Gemeinde Wilhering festgesetzten Frist zurückzuzahlen und die Festlegung der Rückzahlungsfrist bedingungslos anzuerkennen. 

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