Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen, in Anlehnung an die Solaranlagen, werden gefördert. Die Förderung ist an die Förderung von Photovoltaikanlagen des Klimafonds des Bundes gebunden. Die Förderung beträgt 20 % des Zuschusses durch den Klimafonds jedoch max. EUR 500,--.

Folgende Unterlagen sind für die Gemeinde erforderlich:

  1. Kopie der Zusicherung des Klimafonds und des geförderten Beitrages
  2. Kopie der bezahlten Rechnung der errichteten Anlage
  3. Zahlungsnachweis der bezahlten Rechnung
  4. Kontodaten

Zuständig